Informationen & Wissenswertes
Wie bekomme ich eine Verordnung vom Arzt?
Die Logopädie bzw. die Sprachtherapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Diese beinhaltet die Untersuchung, Beratung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden.
Folgende Ärzte können Logopädie verordnen:
- Kinderärzte
- Hals-Nasen-Ohrenärzte
- Phoniater
- Pädaudiologen
- Allgemeinmediziner
- Internisten
- Neurologen
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
Falls der zuständige Arzt eine logopädische Therapie für notwendig hält, wird er Ihnen eine Heilmittelverordnung (meist über 10 Therapieeinheiten à 30, 45 bzw. 60 Minuten) ausstellen. Da die Verordnung 14 Tage nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert, sollten Sie erst einen Termin mit uns vereinbaren, bevor Sie die Verordnung bei Ihrem Arzt abholen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren tragen die Krankenkassen die Therapiekosten (außer für die Behandlung von Lese-Rechtschreib-Störungen). Für Patienten ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung pro Verordnung 10% des Rezeptwertes plus eine Gebühr von 10€ pro Verordnung. Privat versicherte Personen sollten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme abklären.