Kerstin Cordes
akademische Sprachtherapeutin
Sibylle Böhling
Logopädin
Sabrina Kalitzki
Logopädin
"Sprechen ist bedeutungvolles soziales Handeln" (Jerome Bruner 1979)
Die Sprache und das Sprechen ermöglicht den Austausch mit dem Gegenüber, die Mitteilung von Gedanken und Gefühlen sowie das Verlassen der unmittelbaren Wirklichkeit.
Besteht eine Beeinträchtigung der Sprache und /oder des Sprechens bewirkt dies eine veränderte individuelle Möglichkeit der Teilnahme und des Austausches im alltäglichen zwischenmenschlichen Miteinander.
Zur Terminvereinbahrung bitten wir Sie um Anruf bei uns in der Praxis. Sie erreichen uns unter 04205/ 685 90 22. Oftmals werden Sie uns nicht persönlich sondern nur den Anrufbeantworter erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer.Wir rufen Sie umgehend zurück.
Ebenso ist eine Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbahrung per Email möglich. Schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Anliegen an info@sprachheilpraxis-fi.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Die Logopädie, bzw. die Sprachtherapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Diese beinhaltet die Untersuchung, Beratung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden.Falls der zuständige Arzt eine logopädische Therapie für notwendig hält, wird er Ihnen eine Heilmittelverordnung (meist über 10 Therapieeinheiten à 30, 45 bzw. 60 Minuten) ausstellen. Da die Verordnungen aber 14 Tage nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verlieren, sollten Sie erst einen Termin mit uns vereinbaren, bevor Sie die Verordnung bei Ihrem Arzt abholen.
Die Kostenübernahme Bei gesetzlich versicherten Kindern unter 18 Jahren tragen die Krankenkassen die Therapiekosten (außer für die Behandlung von Lese-Rechtschreib-Störungen). für Patienten ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung pro Verordnung 10% des Rezeptwertes plus eine Gebühr von 10€ pro Verordnung. Privat versicherte Personen sollten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme abklären.